Durch ein neues Gesetzt Ende 2012 ist es nun möglich, die Wohnmobilzulassung auch ohne eine vorgeschriebene Stehhöhe (vorher 1,70m) vor der Kochstelle zu erlangen.
Bislang war dieses Kriterium und der damit zwangsläufig verbundene Umbau das Kostenintensivste.
Jetzt braucht man für eine Wohnmobilzulassung nur noch folgende Dinge:
Mindestausstattung für den Wohnteil:
Um ein Fahrzeug als Kraftfahrzeug Wohnmobil bezeichnen zu können, muss folgende Mindestausstattung für den Wohnteil vorhanden sein:
Ideal sind z.B. VW Multivans, da sie alle Kriterien bis auf den nichtvorhandenen Küchenblock erfüllen.
Der Küchenblock, den Sie bei Car-Kitchen erwerben, amortisiert sich in den meisten Fällen bereits nach nur 1,5 Jahren!
Vorteil:
bisher wurde Pkw-Steuer als "unechtes Wohnmobil" bezahlt, jedoch handelt es sich tatsächlich um ein Wohnmobil.
Bislang war es so, erfüllt ein Wohnmobil nur die zulassungsrechtlichen Anforderungen an Wohnmobile, wird es als Pkw und damit nach Hubraum und Schadstoffausstoß besteuert.
Jetzt muss das Finanzamt nach der Eintragung als Wohnmobil das Fahrzeug auch als Wohnmobil versteuern.
Eine ordnungsgemäße Montage vorausgesetzt, erlangten unsere Kunden zu 100% die Wohnmobilzulassung.