Steuer sparen! Gesetzesänderung Umschreibung zum Wohnmobil

Durch ein neues Gesetzt Ende 2012 ist es nun möglich, die Wohnmobilzulassung auch ohne eine vorgeschriebene Stehhöhe (vorher 1,70m) vor der Kochstelle zu erlangen.

Bislang war dieses Kriterium und der damit zwangsläufig verbundene Umbau das Kostenintensivste.  

Jetzt braucht man für eine Wohnmobilzulassung nur noch folgende Dinge:

Mindestausstattung für den Wohnteil:

Um ein Fahrzeug als Kraftfahrzeug Wohnmobil bezeichnen zu können, muss folgende Mindestausstattung für den Wohnteil vorhanden sein:

  • Sitzplatz mit Tisch 
  • Schlafplätze, wobei auch Sitzgelegenheiten, die zu Schlafplätzen umgewandelt werden können, ausreichend sind 
  • Küche bzw. Kocheinrichtung (Kocher sowie Spüle) 
  • Schrank bzw. Stauraum – (es ist keine Mindestgröße vorgeschrieben – somit eignet sich unser Küchenblock hervorragend, da hier alles vereint ist) 
  • Die Einrichtungen müssen fest eingebaut sein. Der Wohnteil muss den überwiegenden Teil des Fahrzeugs einnehmen und er muss den Eindruck eines für Wohnzwecke geeigneten und bestimmten Raumes hervorrufen. Eine Stehhöhe ist nicht erforderlich.

Ideal sind z.B. VW Multivans, da sie alle Kriterien bis auf den nichtvorhandenen Küchenblock erfüllen. 

Der Küchenblock, den Sie bei Car-Kitchen erwerben, amortisiert sich in den meisten Fällen bereits nach nur 1,5 Jahren!

Vorteil:

bisher wurde Pkw-Steuer als "unechtes Wohnmobil" bezahlt, jedoch handelt es sich tatsächlich um ein Wohnmobil.

Bislang war es so, erfüllt ein Wohnmobil nur die zulassungsrechtlichen Anforderungen an Wohnmobile, wird es als Pkw und damit nach Hubraum und Schadstoffausstoß besteuert.

Jetzt muss das Finanzamt nach der Eintragung als Wohnmobil das Fahrzeug auch als Wohnmobil versteuern.

 

 

Eine ordnungsgemäße Montage vorausgesetzt, erlangten unsere Kunden zu 100% die Wohnmobilzulassung.